Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat nach § 20 Abs. 3 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes den Auftrag, den Aufbau von Selbsthilfemaßnahmen der gemeinschaftlichen Werbung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Pflege von Märkten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern. Zur Förderung des Absatzes von Agrarprodukten aus Baden-Württemberg wurde das Qualitätszeichen „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ geschaffen. Mit dem Zeichen als rechtlich geschützte Marke werden besonders festgelegte Herkunfts- und Qualitätseigenschaften den Verbrauchern und dem Handel verdeutlicht und garantiert.
Imkerinnen und Imker können dieses Zeichen für die Vermarktung des Honigs aus Baden-Württemberg nutzen. Dazu wird der Imkereibetrieb bei Abschluss des Zeichennutzungsvertrages einer Vor-Ort-Kontrolle durch eine zertifizierte Untersuchungsstelle unterzogen und die Qualität des Honigs untersucht. In den Folgejahren sind regelmäßige Kontrollen der Zeichennutzer vorgesehen. Die für die Nutzung des Zeichens entstehenden Kosten hat der Zeichennutzer zu tragen (z. Z. 80,00 EUR Kostenanteil an der Erstnutzerkontrolle bei Vertragsabschluss und 20,00 EUR jährliche Kontrollkostenumlage). Die Zeichen können bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes erworben werden (z. Z. 16,00 EUR pro 600 Gütesiegel). Der Landesverband Badischer Imker e. V. ist als Lizenznehmer des Zeichens berechtigt, Zeichennutzungsverträge abzuschließen. Wer noch weitere Fragen hat oder direkt einen Zeichennutzungsvertrag abschließen möchte, wendet sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes Badischer Imker e. V.
Lizensnehmer können Siegel und Werbemittel für Honig erhalten. Bestellformular hier. [603 KB]
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