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Honig
Honigverordnung
Honigverordnung
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können Sie die Honigverordnung ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.
Bisher konnte man einen Honig mit einer botanischen Sorte bezeichnen, wenn er vollständig oder überwiegend Nektar oder Honigtau dieser Pflanze enthielt. Bisher hat man "überwiegend" mit "über 50 %" definiert. Nach dem neuen Kommentar zur Honigverordnung gilt ab sofort die Regelung, daß mindestens 60 % einer Sorte enthalten sein muß, wenn man sie deklarieren will. Genaue Ausführung zum Thema Sortenhonig sind hier [223 KB]
von Dr. von der Ohe zu lesen.
Leitlinie [277 KB]
für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben