Lizenz-/Zeichennutzungsvertrag

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat nach § 20 Abs. 3 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes den Auftrag, den Aufbau von Selbsthilfemaßnahmen der gemeinschaftlichen Werbung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Pflege von Märkten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern. Zur Förderung des Absatzes von Agrarprodukten aus Baden-Württemberg wurde das Qualitätszeichen „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ geschaffen. Mit dem Zeichen als rechtlich geschützte Marke werden besonders festgelegte Herkunfts- und Qualitätseigenschaften den Verbrauchern und dem Handel verdeutlicht und garantiert.

Imkerinnen und Imker können dieses Zeichen für die Vermarktung des Honigs aus Baden-Württemberg nutzen. Dazu wird der Imkereibetrieb bei Abschluss des Zeichennutzungsvertrages einer Vor-Ort-Kontrolle durch eine zertifizierte Untersuchungsstelle unterzogen und die Qualität des Honigs untersucht. In den Folgejahren sind regelmäßige Kontrollen der Zeichennutzer vorgesehen. Die für die Nutzung des Zeichens entstehenden Kosten hat der Zeichennutzer zu tragen (z. Z. 80,00 EUR Kostenanteil an der Erstnutzerkontrolle bei Vertragsabschluss und 20,00 EUR jährliche Kontrollkostenumlage). Der Landesverband Badischer Imker e. V. ist als Lizenznehmer des Zeichens berechtigt, Zeichennutzungsverträge abzuschließen. Wer noch weitere Fragen hat oder direkt einen Zeichennutzungsvertrag abschließen möchte, wendet sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes Badischer Imker e. V.

Lizensnehmer können Werbemittel für Honig erhalten. Bestellformular hier. [603 KB]

Qualitätszeichen Baden-Württemberg für Honig ab sofort (30.06.2011) im Direkteindruck!
Seperate Etiketten werden deshalb nicht mehr gedruckt.
Mit der Neugestaltung des Gewährverschlusses hat der Deutsche

Imkerbund die Möglichkeit zugelassen, regionale Qualitätszeichen auf den Gewährverschluss direkt eindrucken zu lassen. Bitte beachten Sie bei Ihrer zukünftigen Gewährverschlussbestellung, dass Sie den Eindruck des QZ B-W auf dem Bestellformular beantragen.

Bestellung von DIB-Gewährverschlüssen

Echter Deutscher Honig ist das eingetragene Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e. V.. Imker und Imkerinnen, die ihre Honiggläser mit dem Gewährverschluss des Deutschen Imkerbundes e. V. versehen wollen, müssen Mitglied sein und einen Fachkundenachweis erbringen.
Zum Erlangen des Fachkundenachweises ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung erforderlich. Details und Termine sind beim örtlichen Imkerverein, dem Landesverband oder

einem Bieneninstitut zu erfahren.
Der Online-Kurs „Fachkundenachweis Honig“ gibt Ihnen die Möglichkeit der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung. Sie können hier in Ihrem Tempo den Lernstoff erarbeiten. Im Abschlusstest können Sie Ihr Wissen prüfen. Der Online-Test ist nicht verbindlich und ersetzt nicht die Prüfung.
Bitte melden Sie sich kostenlos zum Kurs an: Anmelden

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.


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