Hier können Sie die Honigverordnung ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.
Bisher konnte man einen Honig mit einer botanischen Sorte bezeichnen, wenn er vollständig oder überwiegend Nektar oder Honigtau dieser Pflanze enthielt. Bisher hat man "überwiegend" mit "über 50 %" definiert. Nach dem neuen Kommentar zur Honigverordnung gilt ab sofort die Regelung, daß mindestens 60 % einer Sorte enthalten sein muß, wenn man sie deklarieren will. Genaue Ausführung zum Thema Sortenhonig sind hier von Dr. von der Ohe zu lesen.
Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben
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