Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat nach § 20 Abs. 3 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes den Auftrag, den Aufbau von Selbsthilfemaßnahmen der gemeinschaftlichen Werbung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Pflege von Märkten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern. Zur Förderung des Absatzes von Agrarprodukten aus Baden-Württemberg wurde das Qualitätszeichen „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ geschaffen. Mit dem Zeichen als rechtlich geschützte Marke werden besonders festgelegte Herkunfts- und Qualitätseigenschaften den Verbrauchern und dem Handel verdeutlicht und garantiert. |
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Bestellung von DIB-Gewährverschlüssen
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