Ehrungen

Ehrungen durch den Landesverband

1. D.I.B.-Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold

nach 10 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in BRONZE
nach 20 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in SILBER
nach 30 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in GOLD

Für Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion haben, kann die Frist für die D.I.B.-Ehrennadeln auf Antrag um 5 Jahre verkürzt werden.

Den Antrag auf Ehrung stellt der Vereinsvorsitzende mindestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin.

2. Ehrenmitglied des Landesverbandes

Für eine Mitgliedschaft von 50 Jahren im Landesverband Badischer Imker e. V. kann die Ernennung zum Ehrenmitglied des Landesverbandes erfolgen. Das Ehrenmitglied ist vom Beitrag des Landesverbandes freigestellt.

Den Antrag auf Ehrung stellt der Vereinsvorsitzende mindestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin.

3. Verdienstnadel des Landesverbandes

3.1
Verdienstnadel des LV in Silber
Für besondere Verdienste im Ehrenamt und mindestens
10 Jahre - Vereinsvorsitzender
15 Jahre - stellv. Vereinsvorsitzender
- Vereinsrechner
- Schriftführer des IV

Den Antrag auf Ehrung mit Nachweis der Voraussetzungen stellt
für Vereinsmitglieder - der Vereinsvorsitzende
für Vereinsvorsitzende - der Kreisvorsitzende

3.2 Verdienstnadel des LV in Gold
Für besondere herausragende Verdienste im Ehrenamt und mindestens
20 Jahre - Vereinsvorsitzender
25 Jahre - stellv. Vereinsvorsitzender
- Vereinsrechner
- Schriftführer
10 Jahre - Vorstandsmitglied des LV

Den Antrag auf Ehrung mit Nachweis der Voraussetzungen stelltfür Vereinsmitglieder - der Vereinsvorsitzende
für Vereinsvorsitzende - der Kreisvorsitzende
für Vorstandsmitglieder des LV - der LV-Präsident

3.3 Die Verleihung der Verdienstnadeln sollte i. d. R. auf einer Kreisversammlung bzw. dem Badischen Imkertag durch den LV-Präsidenten oder ein Mitglied des LV-Vorstandes erfolgen.


Weitere Ehrungen

4. Weitere Ehrungen

4.1
Weitere Möglichkeiten der Ehrung in besonderen Fällen:
- Ehrenimkerteller mit Gravur
- „Bienenfreund“ – Hans-Thoma-Bild
Original: Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
- „Honigschlecker“ – geschnitzt
Original: Klosterkirche Birnau (Bodensee)
- Zeidlermännchen geschnitzt und graviert
- Ehrenimkermeister des D.I.B. (Urkunde mit Nadel)

Diese Auszeichnungen sollen jedoch nur an Personen verliehen werden, deren Arbeit für einen Großteil der Mitglieder des Landesverbandes und darüber hinaus von außerordentlichem Nutzen ist.

4.2 Vereinsvorsitzende können nach über 30-jähriger Vereinsführung vom Verband mit dem Ehrenimkerteller ausgezeichnet werden. Den Antrag stellt der Kreisvorsitzende.

4.3 Die Verleihung erfolgt nach Beschluss des Landesverbandsvorstandes durch den LV-Präsidenten anlässlich eines Badischen Imkertages.

Ehrungen durch den Imkerverein

Jeder Imkerverein hat die Möglichkeit, verdiente Mitglieder vereinsintern nach eigenen Regeln zu ehren, z. B.:

- Ernennung zum Ehrenmitglied des Imkervereines
- Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Imkervereines
- Auszeichnung mit Zeidlerzinnteller
(Bezugsmöglichkeit über den Landesverband)
- Buchgeschenk
- Geschenkkorb u. ä.

Die Kosten für diese Ehrungen trägt der Imkerverein.

Die vorgenannten Richtlinien wurden vom Gesamtvorstand des Landesverbandes am 10.06.1994 beschlossen und ergänzt am 04.02.1995.


Ehrung durch das Land Baden-Württemberg

Ehrung durch das Land Baden-Württemberg (Landesehrennadel)

Langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen an hervorgehobener Stelle, z. B. als Vereinsvorsitzender, kann durch das Staatsministerium mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg gewürdigt werden. Eine Mindestdauer von 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit ist ebenso Voraussetzung wie das aktive Engagement im Ehrenamt.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Landesehrennadel ist der Bürgermeister der Heimatgemeinde, durch den die Ehrennadel auch ausgehändigt wird.

Der örtliche Imkerverein hat die Möglichkeit, beim Bürgermeister die Auszeichnung anzuregen.


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