Betriebsregistrierung

Gemäß § 3 AGOZ (Bienenseuchenverordnung) [125 KB] müssen Ihre Bienenvölker bei der zuständigen Veterinärbehörde mit einer Betriebsregistrierung [786 KB] gemeldet werden. Sie erhalten danach eine zwölfstellige Betriebsnummer.


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